AGB


Allgemeine Geschäfts Bedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Höfler IT Solutions, Grabenstraße 4, 38106 Braunschweig, vertreten durch Michael Höfler, nachfolgend “Höfler IT Solutions” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Auftraggeber” genannt. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und sonstige Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur wirksam, wenn sie von Höfler IT Solutions schriftlich bestätigt wurden.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Aufraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich in nachfolgende Angebote oder Auftragsbestätigungen einbezogen werden.
  3. Leistungsgegenstand sind IT-Beratungs- und Software-Architektur-, und/oder Softwareentwicklungs-Dienstleistungen von Höfler IT Solutions für Unternehmen und Institutionen.
  4. Mit dem Kunden getroffene Individualvereinbarungen gehen im Rahmen ihres Anwendungsbereichs diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

II. Umfang der Leistung und Berichtspflichten

  1. Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von Höfler IT Solutions. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und Höfler IT Solutions zustande gekommenen Vertrags.

  2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat Höfler IT Solutions Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll Höfler IT Solutions einen umfassenden schriftlichen Bericht oder eine schriftliche Dokumentation, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dieser, wie auch dessen Vergütung, gesondert vereinbart werden.

  3. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Leistung höchstpersönlich zu erbringen. Zur Ausführung des Auftrages können wir uns Angestellter oder freier Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen bedienen.

  4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, berechtigen Höfler IT Solutions, die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Naturkatastrophen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Unruhen, Epidemien, Pandemien oder behördliche Maßnahmen wie im Rahmen von Quarantäneanordnungen. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höfler IT Solutions im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Er hat alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und seine Arbeitnehmer entsprechend anzuweisen. Der Auftraggeber informiert die Höfler IT Solutions unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

  2. Ergeben sich bei der Ausführung des Auftrages offensichtliche Unstimmigkeiten in den gelieferten Unterlagen / Informationen, sind wir verpflichtet, diese unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Unstimmigkeiten im Rahmen der Zumutbarkeit unverzüglich aufzuklären.

  3. Auf Verlangen der Höfler IT Solutions hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

  4. Kann ein zeitlich befristeter Auftrag aufgrund der in Ziff. 1 genannten neuen Tatsachen oder der in Ziff. 2 entstandenen offensichtlichen Unstimmigkeiten nicht fristgerecht ausgeführt werden, haben wir den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Vertragspartner werden in diesem Fall einen neuen Termin für die Beendigung des Auftrages bestimmen.

  5. Sollte aufgrund der Natur des Auftrages die Bestimmung eines neuen Beendigungstermins nicht möglich sein oder hat der Auftraggeber aufgrund der neuen Tatsachen kein Interesse mehr an der Beendigung des Auftrages, so haben wir einen Anspruch auf Vergütung für die von uns bereits teilweise erbrachte Leistung.

  6. Ist für die Durchführung des Auftrages eine Pauschal-Vergütung vereinbart worden, so ist für die aufgrund der neuen Tatsachen erbrachte Mehrleistung eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage der aufgewandten Zeit multipliziert mit unseren üblichen Stundensätzen fällig.

  7. Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm nach Ziff. 1. obliegende Mitwirkung, so sind wir dazu berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, dass von uns die Ausführung der Bestellung nach fruchtlosem Ablauf der von uns bestimmten Frist abgelehnt wird. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle haben wir Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistung.

V. Vergütung

  1. Abrechnung auf Zeitbasis: Alle Dienstleistungen bei Hoefler IT Solutions erfolgen auf Basis der erbrachten Zeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich vereinbart wurde.

  2. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung gemäß Auftragsbestätigung und/oder aktueller Preisliste, wenn letztere in den Vertrag einbezogen wurde. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen und ohne jeden Abzug fällig. Ab Verzugseintritt steht der Höfler IT Solutions ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

  3. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Höfler IT Solutions alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Höfler IT Solutions von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Ein Anspruch der Höfler IT Solutions auf einen darüberhinausgehenden Schaden und/oder entgangenen Gewinn bleibt hiervon unberührt.

  4. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung den Vertrag kündigt, kann die Höfler IT Solutions 5% des vereinbarten Gesamthonorars als Stornogebühr verlangen. Erstattungs- und Freistellungsansprüche der Höfler IT Solutions für bereits angefallene Kosten oder gegenüber Dritten begründete Verbindlichkeiten bleiben hiervon unberührt.

  5. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

  6. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind der Höfler IT Solutions gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Reise- und Nebenkosten (z.B. Flüge, Bahn, PKW, Hotel) werden gemäß nachgewiesenem Aufwand in Rechnung gestellt. Bevor die Höfler IT Solutions Reisekosten verursacht, wird sie den Auftraggeber über die anfallenden Kosten informieren und dessen Zustimmung einholen.

  7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

VII. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zum Schutz und zur Wahrung konkreter Geschäftsgeheimnisse eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung unter Festlegung adäquater Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden muss. Diese hat der Auftraggeber im Bedarfsfall zu veranlassen.

  2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, welche Höfler IT Solutions nachweisbar von Dritten ohne die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat, oder die zum Zeitpunkt der Übermittlung öffentlich bekannt sind oder später ohne die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden oder die auf Grund zwingender rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder ohne Weiteres zugänglich sind. Ansprüche auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber keine adäquaten Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat.

  3. Ist Gegenstand des jeweiligen Auftrags eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Höfler IT Solutions im Auftrag des Auftraggebers, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer entsprechenden Auftragsverarbeitung.

VI. Abnahme

  1. Für den Fall, dass wir mit der Erstellung oder Anpassung von Programmen in Form eines Werkvertrags beauftragt wurden, wird eine förmliche Abnahme der Leistung vereinbart.

  2. Die Abnahme ist innerhalb von 10 Tagen nach Meldung der Fertigstellung durchzuführen.

  3. Die Abnahme erfolgt auf der Grundlage mit dem Kunden festgelegter Testfälle oder unter Echtbedingungen. Über das Ergebnis wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.

  4. Ein die Abnahme hindernder Fehler liegt nur dann vor, wenn unser Programm die in der Programmdokumentation angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die Nutzung des Programms verhindert oder nicht unerheblich beeinträchtigt wird.

  5. Soweit die beabsichtigte Funktion auch auf andere Weise erreicht wird, gilt dies nicht als Fehler.

  6. Wir können die Abnahme in Teilen verlangen.

VI. Gewährleistung

  1. Umfasst der Auftrag die Erstellung oder Anpassung von Programmen in Form eines Werkvertrags, so leisten wir Gewähr auf etwaige Mängel. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf solche Fehler, die bereits bei Ablieferung oder Abnahme des Programms vorhanden waren. Als Mangel gilt nur eine erhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  2. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von uns Änderungen an dem Programm vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt oder das Programm nicht in Übereinstimmung mit der jeweiligen Programmbeschreibung nutzt oder mit einem anderen System (Hard- und Software) einsetzt als demjenigen, für welches das Programm konfiguriert wurde. Weiters entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde uns nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme des Mangels informiert.

  3. Die Gewährleistungsansprüche verjähren hierbei mit Ablauf von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit uns nicht grobes Verschulden vorwerfbar ist.

  4. Das Mängelbeseitigungsrecht des Kunden beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung durch Beseitigung bzw. Nachbesserung eines bestehenden Mangels oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht, die Rückgängigmachung bzw. die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

  6. Offenbare Unrichtigkeiten, wie beispielsweise Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in unseren Berichten, Gutachten etc. enthalten sind, können von uns jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten.

  7. Für von Dritten über uns bezogene Lieferungen und Leistungen leisten wir nur insoweit und nur dann Gewähr, als der Kunde ansonsten keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten hat und dann nur in dem Umfang, in dem wir selbst Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten haben.

  8. Umfasst der Auftrag kein abgeschlossenes Werk, sondern eine Dienstleistung, so übernimmt Hoefler IT Solutions keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf die Dienstleistungen oder die bereitgestellte Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie die Funktionalität. Die in Rechnung gestellten und erbrachten Leistungen sind in diesem Falle auf Basis der Zeit erbracht und nicht eines Werks oder Werkvertrag.

X. Haftung

  1. Allgemeine Haftungsbeschränkung: Die Höfler IT Solutions haftet nicht für indirekte, spezielle, zufällige, Folge- oder Strafschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen oder der Nutzung der bereitgestellten Software ergeben. Dies schließt unter anderem entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen oder Schäden an Reputation ein.

  2. Höchstbetrags: Die Gesamthaftung der Höfler IT Solutions in Bezug auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen oder der Nutzung der bereitgestellten Software ist auf den Betrag beschränkt, der vom Kunden für die betreffenden Dienstleistungen gezahlt wurde.

  3. Jegliche Haftungsansprüche welche mehr als 5 Jahre nach Vertragsschluss geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

  4. Freistellung: Auftraggeber verpflichtet sich, Höfler IT Solutions von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verlusten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen oder der Software ergeben.

  5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Höfler IT Solutions erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, oder des Datenschutzrechts verstoßen. Die Höfler IT Solutions ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die Höfler IT Solutions von Ansprüchen Dritter, also auch etwaigen Bußgeldern, frei, wenn die Höfler IT Solutions auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Braunschweig. Gerichtsstand ist der Sitz der Höfler IT Solutions, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Höfler IT Solutions hat auch das Recht, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.